Baum-hareis-Baumpflege
Baumpflege Friedrichshafen
Standardfällungen auch Baumabtragungen mit Steigeisen oder SKT
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Automatische Bewässerungssysteme
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Baumabtragung kombiniert mit Steigeisen und SKT
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Rechtliche Voraussetzungen

Im Zeitraum von Anfang März bis Ende September dürfen grundsätzlich keine Bäume gefällt werden. Eine Zuwiderhandlung wird teilweise mit drastischem Bußgeld geahndet. Ausgenommen davon sind Fällungen aus sicherheitstechnischen Gründen und Fällungen die unter dem Mindestumfang sind, die das Landratsamt bzw. die Gemeinde in der Baumschutzverordnung festgelegt hat.
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Baumpflege

.... beginnt mit der Baumkontrolle. Um den Erhalt des Baumes zu garantieren und um die gesunde Entwicklung des Baumes zu fördern sind Arbeiten im Schwach-und Feinastbereich unumgänglich. Fehlentwicklungen z.B. Fehlstellungen durch kreuzende oder reibende Äste können dann im Kronenbereich korrigiert bzw. entfernt werden. Ein einziger starker Eingriff ist keine effektive Baumpflege, vielmehr sollte der Baum regelmäßig durch mehrere kleine Korrekturen gepflegt werden. Auch können Pflegemaßnahmen durch den räumlich begrenzten Standort des Baumes entstehen wie z.B. überhängende Äste auf Dächer oder Straßen. Eine Beratung und Empfehlung für eine geeignete Maßnahme sind für uns selbstverständlich und für sie natürlich kostenfrei. Die weiteren Arbeiten können dann sein Kronenauslichtung, Kronenpflege, Kronensicherung, Totholzbeseitigung oder auch eine Baumfällung, wenn der Baum dann doch entfernt werden muss. Bei dem Baum im oben gezeigten Bild wäre aber schon vor Jahren jede Hilfe zu spät gekommen.
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Seilklettertechnik (SKT)

Durch die Anwendung dieser Technik ist es möglich, auch schwer zugängliche Bäume zu bearbeiten (Kronenpflege, Fällung, Ausrichtung …). Dadurch wird scheinbar komplizierte Baumpflege schnell, flexibel und kostengünstig, da keine schweren und teuren Fahrzeuge oder Maschinen eingesetzt werden müssen. Natürlich entsorgen wir auch das anfallende Astwerk und Stammholz auf Wunsch.
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Genehmigungen

Vor Beseitigung eines Baumes muss der Zustand dokumentiert und nach Gefahrenbeseitigung muss die erfolgte Maßnahme der zuständigen Behörde schnellstmöglich mitgeteilt werden. Selbstverständlich übernehmen wir für Sie die Anfragen und die Einholung evtl. Genehmigungen. Sprechen Sie mit uns, wir finden sicher eine Lösung.
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Baumsanierung

Unter Baumsanierung versteht man die Kombination aufwändiger und mehrschichtiger Maßnahmen zur Erhaltung des Baumes. Diese Maßnahmen wirken auf alle Teile des Baumes (Wurzel, Stamm, Krone). Die unterschiedlichsten Umweltbelastungen wie z.B. saurer Regen, Bodenverdichtungen, Abgase, sowie die immer länger anhaltenden Trockenphasen beein-trächtigen die gesunde Entwicklung von Bäumen und führen deshalb immer öfter zum früheren Absterben der Bäume.
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Rechtliche Voraussetzungen

.... und was Sie unbedingt auch noch wissen sollten. Grundstückbesitzer haften grundsätzlich für ihre Bäume. Die Verkehrssicherungspflicht ist eindeutig gesetzlich definiert wenn es zu Schäden durch z.B. herunter gebrochene Äste oder gar durch einen umgefallenen Baum kommt, haftet der Besitzer. Es könnte zu teuren Schadensersatzansprüche kommen. Und zwar dann, wenn sich herausstellt, dass der Baum nicht sorgfältig kontrolliert und gepflegt wurde oder dass nicht genügend Schutzmaßnahmen getroffen wurden. ...weiterlesen

Zeitrafferaufnahme vom Abtrag eines Baumes

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Luftbildaufnahmen mit einer Drohne bei einer Problemfällung

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