Im Zeitraum von Anfang März bis Ende September dürfen grundsätzlich keine Bäume gefällt werden. Eine Zuwiderhandlung wird teilweise mit drastischem Bußgeld geahndet. Ausgenommen davon sind Fällungen aus sicherheitstechnischen Gründen und Fällungen, die unter dem Mindestumfang sind und die die Baumschutzverordnung der Gemeinde oder das Landratsamt festgelegt hat.

Dies gilt jedoch nur, wenn eine Baumverordnung vorhanden ist. Fragen Sie deshalb in Ihrer Stadt oder im zuständigen Landratsamt nach, ob es eine Baumverordnung gibt, denn manche Städte haben gar keine Baumverordnung. Auch ist die Baumart und das Alter des Baumes entscheidend. Ausgenommen sind auch Rückschnitte im Rahmen der Baumpflege.